- Gewerbegeheimnis
- Gewerbegeheimnis<-ses> nt sg (JUR) εμπορικό απόρρητο nt
Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.
Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.
Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Auskunftsverweigerungsrecht — Aus|kunfts|ver|wei|ge|rungs|recht, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): Recht eines Zeugen, auf bestimmte Fragen die Auskunft verweigern zu dürfen. * * * Auskunftsverweigerungsrecht, das einem Zeugen zustehende Recht, auf bestimmte Fragen die… … Universal-Lexikon